Erläuterungen zum Wahlsystem - Briefwahl, Kumulieren und Panaschieren
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Erläuterungen zum Wahlsystem

Auf dieser Seite werde die wichtigsten Fragen zur Kommunalwahl erläutert. Sie haben eine Frage, die wir noch klären sollten? Senden Sie diese an kommunalwahlhessen@drsemmler.eu.Sie können auch das Video mit allen Fragen auf Youtube ansehen

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Was ist eine Wahlbenachrichtigung und wie erhalte ich sie?


Ab Mi, dem 3. Februar beginnen die Kommunen damit die Wahlbenachrichtigungen zu versenden. Diese erhalten Sie automatisch per Post, wenn Sie wahlberechtigt sind. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle Angaben zur Wahl, wie das Datum und das Wahllokal in dem Sie ihre Stimme abgeben können. Ferner erhalten Sie erhalten ein Formular für die Beantragung von Briefwahl bzw. eines Wahlscheins. Wenn Sie vor Ort wählen, nehmen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Was ist, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?


Einige Kommunen benötigen etwas länger um alle Wahlbescheinigungen zuzustellen. Die Frist dafür läuft am So, den 21. Februar ab. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt immer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Kommune auf und überprüfen Sie, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen. Wenn Sie fälschlicherweise nicht eingetragen Sind, haben Sie bis Fr, den 26. Februar Zeit zu widersprechen.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?


Mit Ihrer Wahlbescheinigung erhalten Sie in der Regel ein Formular, das Sie ausfüllen und an Ihre Kommune senden. In manchen Kommunen können Sie den Antrag auch online stellen. Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen anschließend per Post. Diese füllen Sie nach der beiliegenden Anleitung aus und Senden Sie an Ihre Kommune zurück. Bitte beachten Sie die Antragsfrist, die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht. Eine spätere Beantragung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, wie z.B. einer plötzlichen Erkrankung.

Kann ich die Briefwahlunterlagen für mehrere Personen abholen?


Sie können für sich und bis zu vier weitere Personen die Briefwahlanträge zu Ihrer Kommune bringen und die Wahlunterlagen dort abholen. Sie benötigen lediglich eine schriftliche Vollmacht. Auf dem Briefwahlantrag ist dafür ein Feld vorgesehen, dass Sie ausfüllen müssen. Eine separate Vollmacht ist nicht notwendig.

Was kostet Briefwahl?


Die Briefwahl ist innerhalb des Bundesgebietes kostenfrei.

Ist Briefwahl sicher?


Ja, absolut. Die Briefwahl wird genauso sorgfältig ausgezählt wie die Urnenwahl. Die Auszählung ist ebenfalls öffentlich. Die äußeren Umschläge werden erst bei der Auszählung geöffnet, und die Wahlscheine überprüft. Danach werden alle Unterlagen gemeinsam ausgezählt, sodass Briefwahl genauso sicher und Anonym ist wie eine Urnenwahl. Die Post wird Ihre Briefwahlunterlagen bevorzugt behandeln, damit sie rechtzeitig eintreffen und keine Stimme verloren geht.

Was bedeutet Kumulieren?


Kumulieren bedeutet, dass Sie jedem Kandidat mehr als eine Stimme geben können, und zwar bis zu drei. Setzen Sie dafür so viele Kreuze in die vorgesehenen Felder neben dem Kandidaten, wie Sie Stimmen an diesen Kandidaten vergeben wollen. Sie können dadurch die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste beeinflussen. Je mehr Stimmen ein Kandidat hat, desto weiter nach oben rückt er auf der Liste. Im Musterstimmzettel klicken Sie das Stimmenfeld des Kandidaten mehrfach an.

Was bedeutet Panaschieren?


Panaschieren bedeutet, dass Sie Ihre Stimmen an Kandidaten aus verschiedenen Listen verteilen können. Ihr Stimmzettel wird dadurch nicht ungültig, solange Sie insgesamt nicht mehr Stimmen vergeben, als Sie zur Verfügung haben. Der Musterstimmzettel färbt sich in diesem Fall rot.

Muss ich alle Stimmen über Kumulieren und Panaschieren vergeben?


Nein. Sie können wie bei jeder anderen Wahl einfach ein Listenkreuz setzen. Der Musterstimmzettel zeigt Ihnen in grün, wie die Stimmen auf die Kandidaten verteilt werden.

Reicht ein Listenkreuz aus?


Ja. Die Stimmen werden dann von oben nach unten auf die Kandidaten der Liste verteilt. Der Musterstimmzettel zeigt Ihnen in grün, welcher Kandidat wie viele Stimmen bekommt.

Kann ich auch mehrere Listen ankreuzen?


Das sollten Sie nicht tun. Wenn Sie mehrere Listen ankreuzen, haben die Listenkreuze keinen Effekt. Der Stimmzettel wird hierdurch nicht sofort ungültig, aber es zählen dann nur die Stimmen, die Sie direkt an einzelne Kandidaten vergeben haben und Sie verschenken möglicherweise Stimmen. Der Musterstimmzettel zeigt Ihnen genau an, was passiert.

Was bedeutet es, wenn ich einen Kandidaten streiche?


Wenn Sie einen Kandidaten streichen, bekommt dieser keine Stimmen aus dem Listenkreuz. Die Stimmen gehen aber nicht verloren, sondern werden auf die anderen Kandidaten verteilt. Wenn sie einen Kandidaten auf dem Musterstimmzettel streichen möchten, klicken Sie den Namen des Kandidaten an. Sie sehen dann, wie die Stimmen verteilt werden.

Kann ich ein Listenkreuz, Streichungen und Einzelstimmen kombinieren


Ja, das ist problemlos möglich und für die meisten die beste Wahl. Setzen Sie die Kreuze bei denen Kandidaten, die Sie hoch wählen möchten. Mit dem Listenkreuz verteilen Sie die restlichen Stimmen an eine Liste und stellen so sicher, dass Sie keine Stimme verschenken. Kandidaten der Liste, die Sie nicht mögen, streichen Sie durch. Der Musterstimmzettel kann Ihnen dabei eine Hilfe bieten.